file Die Audio-Aufnahmen zu "In Concert ´77"

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23 Jan. 2006 22:00 #447618 von Blues Boy
Blues Boy antwortete auf Die Audio-Aufnahmen zu "In Concert ´77"

"Nicht urheberrechtlich geschützt"? Weshalb nicht?

Nur sogenannte Werke sind urheberrechtlich geschützt, d. h. die Nachfahren der Komponisten und Texter erhalten Tantiemen.

Wenn ein Musiker einen Song nur nachspielt liegt auf seiner Darbietung kein Urheber- sondern nur Leistungsschutz, und Leistungsschutzrechte sind meines Wissens nach nicht übertragbar.

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23 Jan. 2006 23:33 #447625 von Gelöschter Nick
Gelöschter Nick antwortete auf Die Audio-Aufnahmen zu "In Concert ´77"

Wenn ein Musiker einen Song nur nachspielt liegt auf seiner Darbietung kein Urheber- sondern nur Leistungsschutz, und Leistungsschutzrechte sind meines Wissens nach nicht übertragbar.

Mein Lieber, da hätte ich aber jetzt von Dir etwas mehr Hintergrundwissen erwartet - oer zumindest einen logischen Denkansatz: Wenn das so wäre, hätte Elvis mit dem Tag seines Todes aufgehört Geld zu verdienen, denn er hat ja auch nur nachgesungen und war somit Inhaber von Leistungsschutzrechten. Ebenso stünden die Erben von Künstlern wie Dean Martin, Frank Sinatra und Sammy Davis jr. im Regen.

Es mag ja von Land zu Land unterschiedlich geregelt sein, und wie es in Guatemala oder Usbekistan gehandhabt wird, weiß ich sicher nicht, aber in Europa verfallen Leistungsschutzrechte erst 50 Jahre nach Erbringen der Leistung. Wenn der Erbringer der Leistung zwischenzeitlich stirbt, geht sein Anspruch auf seine Erben über.

Somit werden dieses Jahr Elvis' Aufnahmen von 1956 in Europa frei von Leistungsschutzrechten sein. Jeder kann auf seinem eigenen Label Elvis' 56er Aufnahmen (oder gar ältere) herausbringen, ohne dass er an den Inhaber der Leistungsschutzrechte (BMG/Sony und EPE) abdrücken muss - nur die Urheberrechte müssen gezahlt werden, denn die verfallen erst 70 Jahre nach dem Tod des Rechteinhabers.

Wie läuft es also bei verstorbenen Musikern? Werden die Tantiemen, wie bei Sängern, an die Erben weitergeleitet? Falls ja, wann erlischt der Anspruch der Erben? Würde mich sehr interessieren.

Die Erben des 1992 verstorbenen Larrie Londin haben in Europa also noch bis 2027 (also 50 Jahre nach der OVerdub-Session) die Leistungsschutzrechte am Getrommle ihres verblichenen Erblassers. Wie das in Amerika läuft, weiß ich jetzt nicht, aber ich glaube, da gelten die Rechte sogar noch länger. Aber dort sind auch Verträge möglich, mit denen Du diese Rechte schon vor der Session abgeben oder ablehnen kannst. Daher kommt es in letzter Konsequenz darauf an, was Larrie Londin damals vereinbart hat. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein Musiker seines Kalibers (einer der bedeutendsten Dummer der Welt) sich da wie ein Anfänger hat übern Tisch ziehen lassen. Er wusste ja, für WEN er da gerade spielt, und Elvis war gerade ein paar Tage tot, der Boom war riesig, und jeder sah das mögliche Geschäft.

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23 Jan. 2006 23:49 #447627 von Gelöschter Nick
Gelöschter Nick antwortete auf Die Audio-Aufnahmen zu "In Concert ´77"

Das klingt jetzt aber sehr abenteuerlich. Da hast Du Dir aber Einiges aus den Fingern gesaugt, stimmt´s?

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24 Jan. 2006 07:15 #447649 von Mickey
Danke für die Erläuterungen, Michael. :up:

Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Original-Band, die im Juni 1977 mit Elvis auf der Bühne stand, dafür von RCA also keinen Cent gesehen hat - es sei denn, die Verträge seien gemacht worden, bevor entdeckt wurde, dass das Tonmaterial nicht auf dem erwünschten Stand ist? Oder erhalten sie Geld für die Ausstrahlung des Films, wo sie ja tatsächlich spielen, nicht aber für den einzeln verkauften Soundtrack? Ist mir klar, dass Du die Akten hierzu u.U. nicht kennst; es geht mir eher um die Plausibilität (und darum, dass Du bestätigst, dass die Rechtslage bzgl. des besprochenen Falls sehr speziell ist).

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24 Jan. 2006 08:35 #447658 von Blues Boy
Blues Boy antwortete auf Die Audio-Aufnahmen zu "In Concert ´77"

Es mag ja von Land zu Land unterschiedlich geregelt sein, und wie es in Guatemala oder Usbekistan gehandhabt wird, weiß ich sicher nicht, aber in Europa verfallen Leistungsschutzrechte erst 50 Jahre nach Erbringen der Leistung. Wenn der Erbringer der Leistung zwischenzeitlich stirbt, geht sein Anspruch auf seine Erben über.

Somit werden dieses Jahr Elvis' Aufnahmen von 1956 in Europa frei von Leistungsschutzrechten sein. Jeder kann auf seinem eigenen Label Elvis' 56er Aufnahmen (oder gar ältere) herausbringen, ohne dass er an den Inhaber der Leistungsschutzrechte (BMG/Sony und EPE) abdrücken muss - nur die Urheberrechte müssen gezahlt werden, denn die verfallen erst 70 Jahre nach dem Tod des Rechteinhabers.

Alles richtig was Du schreibst, nur bin ich der Meinung, dass Leistungsschutzrechte sich nicht automatisch vererben, so wie es beim Urheberschutz der Fall ist. Kann aber sein dass ich mich irre... :tuety:

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24 Jan. 2006 09:53 #447669 von Gelöschter Nick
Gelöschter Nick antwortete auf Die Audio-Aufnahmen zu "In Concert ´77"

Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Original-Band, die im Juni 1977 mit Elvis auf der Bühne stand, dafür von RCA also keinen Cent gesehen hat - es sei denn, die Verträge seien gemacht worden, bevor entdeckt wurde, dass das Tonmaterial nicht auf dem erwünschten Stand ist? Oder erhalten sie Geld für die Ausstrahlung des Films, wo sie ja tatsächlich spielen, nicht aber für den einzeln verkauften Soundtrack? Ist mir klar, dass Du die Akten hierzu u.U. nicht kennst; es geht mir eher um die Plausibilität (und darum, dass Du bestätigst, dass die Rechtslage bzgl. des besprochenen Falls sehr speziell ist).

Ob diejenigen TCB-Band-Musiker, die 1977 mit auf der Bühne standen, aber auf dem dazugehörigen Album gar nicht mehr zu hören sind, trotzdem Lizenzen erhalten, da muss ich ganz ehrlich sagen: Da bin ich überfragt. Und in der Tat, ich weiß ja nicht, welche speziellen Vereinbarungen sie dann tatsächlich mit Elvis und mit RCA hatten in Bezug auf ihre Leistungsschutzrechte.
Aber bei Ausstrahlung des Specials sind sie auf jeden Fall finanziell mit von der Partie, denn sie sind ja zu sehen.

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24 Jan. 2006 10:03 #447671 von Gelöschter Nick
Gelöschter Nick antwortete auf Die Audio-Aufnahmen zu "In Concert ´77"

Alles richtig was Du schreibst, nur bin ich der Meinung, dass Leistungsschutzrechte sich nicht automatisch vererben, so wie es beim Urheberschutz der Fall ist. Kann aber sein dass ich mich irre... :tuety:

In der Tat, Du irrst Dich.

Wenn Leistungsschutzrechte nicht vererbbar wären, dann hätte die Firma EPE keine Geschäftsgrundlage, oder meinst Du, die leben von der Handvoll Lieder, bei denen Elvis' Name als Komponist gelistet ist, wo er also Lizenzen aus Urheberrechten erhält?

Wenn Leistungsschutzrechte nicht vererbbar wären, dann könnte doch sofort jeder einen Tag nach dem Tod eines Interpreten (der nicht Komponist ist) dessen Werke auf seinem Label veröffentlichen, ohne Lizenzen an die Rechtsnachfolger abzudrücken. Dann versuch doch mal, eine eigene Compilation auf den Markt zu bringen mit Werken von Dean Martin, Frank Sinatra, Sammy Davis jr., Elvis Presley, Perry Como und sonstigen toten Sängern, die nicht komponiert haben. Und dann guck mal, was passiert... :clown:

Und überhaupt, was für eine Logik: Warum sollte der Inhaber von Urheberrechten die Möglichkeit haben, seine Erben von seiner Arbeit profitieren zu lassen, aber der Inhaber von Leistungsschutzrechten nicht? Das wäre doch eine Ungleichbehandlung, die mit dem Grundgedanken des Gesetzgebers nicht vereinbar wäre!

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24 Jan. 2006 11:02 #447687 von Gelöschter Nick
Gelöschter Nick antwortete auf Die Audio-Aufnahmen zu "In Concert ´77"
Und du bist sicher, dass wirklich alle Instrumente von anderen Musikern gespielt wurden, nicht von denen der Originalband? Gerade bei der Leadgitarre könnte ich drauf wetten, dass auch diese von James Burton gespielt wird... :null: :huh:

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24 Jan. 2006 11:07 #447690 von Gelöschter Nick
Gelöschter Nick antwortete auf Die Audio-Aufnahmen zu "In Concert ´77"

Und du bist sicher, dass wirklich alle Instrumente von anderen Musikern gespielt wurden, nicht von denen der Originalband?

Nein, nicht alle; nur die, die aufgelistet sind, und nur bei den Songs, die aufgelistet sind.

Gerade bei der Leadgitarre könnte ich drauf wetten, dass auch diese von James Burton gespielt wird...

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24 Jan. 2006 12:15 #447695 von Blues Boy
Blues Boy antwortete auf Die Audio-Aufnahmen zu "In Concert ´77"

Wenn Leistungsschutzrechte nicht vererbbar wären, dann hätte die Firma EPE keine Geschäftsgrundlage, oder meinst Du, die leben von der Handvoll Lieder, bei denen Elvis' Name als Komponist gelistet ist, wo er also Lizenzen aus Urheberrechten erhält?

Die Firma EPE hat die Leistungsschutzrechte nicht geerbt, sondern schon zu Lebzeiten von dem Produkt "Elvis Presley" durch vertragliche Regelungen besessen. Das Produkt ist ja auch nicht gestorben.
Wenn sich aber herausstellt, dass ich ein unehelicher Sohn von Elvis bin, glaube ich nicht, dass ich umgehend an seinen Leistungsschutzrechten beteiligt werde.

Wenn Leistungsschutzrechte nicht vererbbar wären, dann könnte doch sofort jeder einen Tag nach dem Tod eines Interpreten (der nicht Komponist ist) dessen Werke auf seinem Label veröffentlichen, ohne Lizenzen an die Rechtsnachfolger abzudrücken. Dann versuch doch mal, eine eigene Compilation auf den Markt zu bringen mit Werken von Dean Martin, Frank Sinatra, Sammy Davis jr., Elvis Presley, Perry Como und sonstigen toten Sängern, die nicht komponiert haben. Und dann guck mal, was passiert...

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