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Annemarie Wendl tot
- Tom Joad
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Im Bezug darauf, wie diese Dokumentation hier beschrieben wird, kommt mir dieser Song aber doch recht unpassend vor.Mir fällt noch ein: Titelmusik war von Joan Baez, "Here's to you, Nicolas and Bart"
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- Tom Joad
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Inwiefern?das Buch räumt auf mit den Vorstellungen von Isolationsfolter etc.
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- Mickey
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Zitat aus "Tödlicher Irrtum" (B. Peters):
Nachdem die siebente Etage in Stamheim seit drei Jahren besteht, sprechen Andreas Baader und Kurt Rebmann das einzige Mal gemeinsam über das Thema "Folterhaft" - am 21. April 1977. Rebmann ist Ministerialdirektor im baden-württembergischen Justizministerium und damit auch für die Justizvollzugsanstalt Stammheim zuständig - zwei Monate später wird er Generalbundesanwalt. Ein "Chef"-Treffen. Rebmann kommt mit einem Abteilungsleiter. Ausserdem sitzt [der Justizvollzugsbeamte] Bubeck mit im Raum. "Herr Baader, besonders in der ausländischen Presse ist häufig zu lesen, dass die Gefangenen im siebenten Stock gefoltert würden", steuert Rebmann auf den Punkt zu: "Stimmt denn das? Sie haben jetzt die Möglichkeit, vorzutragen, ob an diesen Vorwürfen etwas richtig ist." Baader schweigt. Horst Bubeck, der neben ihm sitzt, ist auf die Antwort gespannt - er selbst kennt die Lage im siebenten Stock so gut wie kein anderer Vollzugsbeamter. Auf einmal dreht sich Baader zu Bubeck und stösst ihn kumpelhaft an die Schulter: "Na, Herr Bubeck", grinst er aufmunternd, "werden wir hier gefoltert?" Ein raffinierter Schachzug Baaders. Dem Amtsinspektor fehlen die Worte. So antwortet Baader: "Ne, ne, der Vorwurf der Folter, meine Herren, ist nicht wörtlich zu nehmen. Wir sehen das eher sportlich und raufen uns immer wieder zusammen, nicht wahr, Herr Bubeck?"
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Ziel des Vorwurfs der Isolationsfolter war es wohl in erster Linie, Solidarität unter den Mitstreitern "draussen" herzustellen und aufrechtzuerhalten. Tatsache ist, dass es eine solche nie gab.
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- Gelöschter Nick
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So habe ich es auch empfunden. Ich kann mir das nur mit einem gewissen Sinn für Humor oder Ironie seitens der Autoren des Berichts erklären.Im Bezug darauf, wie diese Dokumentation hier beschrieben wird, kommt mir dieser Song aber doch recht unpassend vor.
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- Mickey
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Rechtsanwältin von Andreas Baader erhält Schadenersatz für falsche Tatsachenbehauptung
Mittwoch, 22 Februar 2006
Die damalige Wahlverteidigerin des RAF-Terroristen Andreas Baader, Brigitte Tilgner, hat jetzt vor dem Landgericht Stuttgart 8000 Euro Schadenersatz für die falsche Behauptung erstritten, sie habe damals mit Baader in der Justizvollzugsanstalt Stammheim ein Kind gezeugt, meldet am 22. Februar 2006 die Website „spiegel.de“. Verbreitet wurde diese Behauptung in dem Buch „Stammheim - Die Geschichte des Vollzugsbeamten Horst Bubeck“ des Tübinger Verlags Klöpfer & Meyer“.
Verklagt hatte Tilgner den damaligen Justizbeamtem Bubeck, den Autor Kurt Oesterle sowie den Geschäftsführer des herausgebenden Verlages.
Laut „spiegel.de“ stellte das Gericht in der Verhandlung fest, dass „die falsche Behauptung, eine Verteidigerin habe mehrfach Geschlechtsverkehr in der Zelle mit dem Top-Terroristen Bader gehabt und mit diesem ein Kind gezeugt, ehrenrüchig und eine erhebliche Persönlichkeitsverletzung sei, die auch immateriellen Schaden begründe“ .
Brigitte Tilgner war Ende 1976 Anfang 1977 Wahlverteidigerin des RAF-Terroristen Andreas Baader. Nach einem Streit mit Baader legte sie Mitte Februar 1977 ihr Mandat nieder. Baader wurde im April 1977 zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Oktober 1977 beging er in Stammheim Selbstmord.
Das Buch scheint also durchaus in Einzelpunkten angreifbar zu sein. An der Gesamtaussage, dass die erste Generation der RAF - Baader, Ensslin, Meinhof und Raspe - im Gefängnis jedoch durchaus menschlich behandelt wurden, ändert sich aber nichts. Diese findet sich auch bei den beiden Standardwerken von Stefan Aust sowie Butz Peters und jedem ernstzunehmenden anderen Buch über diese Zeit.
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- Gelöschter Nick
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Wenn ich mir vor Augen führe, was diese Schweine angerichtet haben, kommt in mir unweigerlich der Wunsch hoch, es hätte diese Folter tatsächlich gegeben. Verdient hätten sie's allemal.Ziel des Vorwurfs der Isolationsfolter war es wohl in erster Linie, Solidarität unter den Mitstreitern "draussen" herzustellen und aufrechtzuerhalten. Tatsache ist, dass es eine solche nie gab.
Hätte man diese Verbrecher tatsächlich in strengster Isolationshaft gehalten, hätte man so manche vom Gefängnis aus gesteuerte Tat ihrer Genossen verhindern und damit Menschenleben retten können. Hier war unser Rechtsstaat mal wieder zu nachsichtig mit kriminellen Elementen. Daraus gelernt hat man bis heute nichts, denn heute steht mehr denn je Täterschutz vor Opferschutz.
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