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Elvis: That’s The Way It Is - 50th Anniversary Collectors Edition (FTD)
- ronb57
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Ist mir klar, dass das leider nicht geht, aber woanders hat man je auch Reklamatrionsrechte, warum nicht auch bei FTD oder dessen Händler !?
Man kauft ja schließlich was ungesehen, ohne weitere Informationen, kriegt irgendetwas als Werbung hingeklatscht, muss sich damit zufrieden geben und das bei dem Preis !!!!!!
Bei einer " normalen " Veröffentlichung nimmt man ja manches hin für einen Preis um die 30 oder 40 Euro aber bei über 200 Euro sehe ich das anders !!
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In der Tat hätte man hier über Previews mehr Inhalte zeigen können, nur das kurze Video ist etwas spärlich.ronb57 schrieb: ohne weitere Informationen, kriegt irgendetwas als Werbung hingeklatscht, muss sich damit zufrieden geben
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Mike.S. schrieb: Herr Dowling neigt immer zu solchen Übertreibungen.
Jetzt stimmt es.

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ronb57 schrieb: Das mit dem Zurückschicken war logischerweise überspitzt.
Ist mir klar, dass das leider nicht geht, aber woanders hat man je auch Reklamatrionsrechte, warum nicht auch bei FTD oder dessen Händler !?
Man kauft ja schließlich was ungesehen, ohne weitere Informationen, kriegt irgendetwas als Werbung hingeklatscht, muss sich damit zufrieden geben und das bei dem Preis !!!!!!
Bei einer " normalen " Veröffentlichung nimmt man ja manches hin für einen Preis um die 30 oder 40 Euro aber bei über 200 Euro sehe ich das anders !!
Also ich würde einfach mal die ersten Reviews abwarten.
Dann kann man bestimmt schon mal gut abschätzen ob es einem zusagt oder nicht. Und so schnell ist es mit Sicherheit nicht ausverkauft. Nicht bei dem Preis, nicht in der aktuellen Situation.
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Mike.S. schrieb:
Herr Dowling neigt gerne zu solchen Übertreibungen.Moreno schrieb: Wie kommt ein solcher Preis zustande?! Soll das die geschätzte Wertangabe für das Jahr 2022 sein wenn das Teil ausverkauft ist? Sachen gibts....
Im Grunde 'mal schnell 100 $ d'raufgepackt (Florida).
Dabei hat er mal so ein schönes Buch rausgebracht....das Album Cover-Book habe ich damals, Mitte der 90er, voller Faszination viele, viele Stunden studiert.
Dieses Buch war damals die erste und einzige Türe in die internationale Vinyl-Welt von Elvis.
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ronb57 schrieb: aber woanders hat man je auch Reklamatrionsrechte, warum nicht auch bei FTD oder dessen Händler !?
Das ist einfach erklärt. Grundsätzlich hast Du in Deutschland gesetzlich kein Rückgaberecht, nur weil Du Dir etwas anderes vorgestellt hast. Man bezeichnet das als Motivirrtum. Solange nicht etwas nicht eingehalten wird, was man dem Konsumenten zugesichert hat, gibt es rein rechtlich keine Möglichkeit, die Ware zurückzugeben. Ausnahme der Händler macht das freiwillig (-> Kulanz).
Da Amazon freiwillig dieses Recht einräumt, hat das Druck auf viele Einzelhandelsgeschäftsketten wie Saturn ausgeübt, die dieses Recht daher auch oft gewähren. Für Amazon, Saturn und Co ist es kein großes Problem, wenn bei der Masse an verkauften Waren, mal was zurück kommt. Kleine Elvis Händler können dieses Risiko gar nicht stemmen, denn diese müssten es von Dir zurücknehmen und nicht FTD und dann haben sie geöffnete und evtl. leicht beschädigte Ware bei sich rum liegen, die dadurch an Wert eingebüßt hat; ein Wertverlust, den ihnen keiner ersetzt. Des Weiteren gibt es auch gar nicht die Notwendigkeit diese Kulanz einzuräumen, denn FTD Produkte werden normalerweise nicht von Amazon und Co angeboten, sodass diese Giganten nicht in Konkurrenz zu Elvis Records usw. stehen.
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Moreno schrieb: Dabei hat er mal so ein schönes Buch rausgebracht....das Album Cover-Book habe ich damals, Mitte der 90er, voller Faszination viele, viele Stunden studiert.
Dito.
Dieses Buch war damals die erste [...] Türe in die internationale Vinyl-Welt von Elvis.
Für mich war es ein Artikel im österreichischen Elvis Magazin BIB, in welchem aber auch auf Dowling Bezug genommen wurde.
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Hatte ich zuerst geschrieben, dann abgeändert.Earth Boy schrieb:
Mike.S. schrieb: Herr Dowling neigt immer zu solchen Übertreibungen.
Jetzt stimmt es.

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ronb57 schrieb: Das mit dem Zurückschicken war logischerweise überspitzt.
Ist mir klar, dass das leider nicht geht, aber woanders hat man je auch Reklamatrionsrechte, warum nicht auch bei FTD oder dessen Händler !?
Man kauft ja schließlich was ungesehen, ohne weitere Informationen, kriegt irgendetwas als Werbung hingeklatscht, muss sich damit zufrieden geben und das bei dem Preis !!!!!!
Bei einer " normalen " Veröffentlichung nimmt man ja manches hin für einen Preis um die 30 oder 40 Euro aber bei über 200 Euro sehe ich das anders !!
Während der Umtausch im örtlichen Einzelhandel von der Kulanz des Händlers abhängt, steht den Kunden bei Fernabsatzverträgen wie dem Online-Kauf ein gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (siehe § 312g BGB und § 355 BGB). Für die Rechtmäßigkeit ist die Einhaltung der Widerrufsfrist erforderlich, die am Tag nach dem vollständigen Warenerhalt beginnt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn der Händler den Kunden vorab in Textform über das Widerrufsrecht informiert hat. Ist dies nicht der Fall, beginnt die Frist erst mit Übermittlung dieser Information. Falls der Händler diese Pflicht gänzlich versäumt, erlischt das Widerrufsrecht spätestens ein Jahr und 14 Tage nach Warenerhalt.
Bei Büchern:
Zitat:
Bei einem reinen Internetkauf handelt es sich um einen sogenannten Fernabsatzvertrag nach § 312 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); hierbei muss der Verkäufer Ihnen ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht nach §§ 312 d, 355 ff, 346 BGB einräumen.
Zwar haben Sie danach die Ware unbeschädigt zurückzugeben, bzw. müssten einen Wertersatz leisten, wenn sich die Ware durch die Ingebrauchnahme verschlechtert hat,
jedoch gilt das Auspacken der Ware nicht als Verschlechterung, auch wenn sich der Wiederverkauf der Ware für den Verkäufer bei fehlender Originalverpackung erheblich verschlechtern kann.
Das Testen der Ware muss aber möglich sein; das geht nur nach Auspacken; hierdurch kann sich noch nicht einmal eine Pflicht zum Wertersatz, zum Beispiel der zerstörten Verpackung, ergeben (vgl. Palandt, BGB, § 357 Rn 11), erst recht kann hierdurch das Widerrufs- oder Rückgaberecht nicht ausgeschlossen werden.
Diese Rechtsauffassung ist in der Rechtsprechung eindeutig, vgl. unter vielen OLG Frankfurt, Urteil vom 10.11.2005, AZ 1 U 127/05
Zitatende
Quellen:
www.test.de/Widerruf-und-Umtausch-wegen-...kschicken-5519074-0/
www.geld.de/rechtsschutzversicherung/ratgeber/rueckgaberecht/
www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ebs/int...g-noch-moeglich-5461
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