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One Night - Of Sin/With You
- Wisdomy
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Warum denn? Gibt es keine Änderungen im Text ist es eine "Interpretation". Gibt es Änderungen, je nach Art und Umfang, wird eine "Bearbeitung" draus oder eine komplette Neutextung, die lediglich Teile der ursprünglichen Arbeit erkennen läßt. Da gibt es feste Definitionen im Urheberrechtsgesetz (Egal wo). Man hüte sich auch davor, zu meinen, je näher man am Original bliebe, umso mehr würde es den Rechteinhabern gefallen. Das Gegenteil ist oft der Fall.Ich weiß natürlich, dass Du bewusst untertreibst, aber genau genommen handelt es sich ja nicht um eine kleine Änderung, sondern um über 50% des Textes. Auch das ist kein großes Ding für einen Texter, allerdings gehe ich nicht davon aus, dass es tatsächlich Elvis war, der da Hand angelegt hat. Auf jeden Fall war es zuviel Text, um es einfach mal durchgehen zu lassen.
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- Blues Boy
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Wenns doch nur so einfach wäre, das man nur den Urheber fragen bräuchte...der allein hat gar nichts zu sagen. Da hängen in jedem einzelnen Fall - Komponist, Texter, Sänger - Musikverlage dahinter, die alle bedient werden müssen. Da treten Rechte einzeln auf, manche treten im Verbund auf oder können zusammengefasst werden...da muss geklärt werden, ob es lediglich eine Interpretation ist, eine Bearbeitung - und hier wiederum von was: Komposition, Melodie, Text, Instrumente? - oder um komplette Neugestaltungen, sodass das Original nicht mehr zu erkennen ist. Danach ist zu bemessen, ob
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- Circle G
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Lieber Wisdomy, du kannst echt froh sein, dass man MW gekickt hat.
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- Wisdomy
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Lieber Wisdomy, du kannst echt froh sein, dass man MW gekickt hat.
Darum lassen wir das auch einfach mal so stehen.
Darauf hab ich gewartet.
Warum?
Wenns was zum widersprechen gibt, dann mach das inhaltlich. Nicht so.
Ich weiß ganz genau wovon ich schreibe. Es ist aber so langwierig alles im Detail, das ich nicht ins Detail gehen kann. Selbst MW hat nur sehr oberflächlich zu allem geschrieben und kannte sich in dem Rechtewirrwarr nicht so aus, wie ich jetzt. Ich behaupte das einfach mal so weil ich mich wirklich lange damit befasst habe weil es mich genervt hat, das ich mich da nicht auskannte, und im Nachgang wirkten dann auch MW's Beiträge dann sehr "angelesen".
Ich hatte irgendwo mal eine Abhandlung eines Anwalts zu diesem Thema. Ich finde das auch wieder. Nur, wie kann ich eine PDF wieder in kopierfähige Schriftzeichen wandeln? Eigentlich nicht. Dann würde ich das hier posten, nicht als "Argument", sondern als Fachposting zum Thema Urheberrecht. Und wie gesagt, nicht von mir, sondern von einem Fachanwalt für Urheberrecht. Und dem müsstest du dich sowieso, und auch ein Herr MW beugen. Da schlackern euch jedenfalls die Ohren und da kommt einem das Pillepalle Gelaber von vermeintlichen Experten hier sehr oberflächlich und lächerlich vor.
Außerdem: Ganz weg ist nie jemand. Das weisst du doch.
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- Blues Boy
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So, Du kennst Dich also aus und weißt wovon Du schreibst?Ich weiß ganz genau wovon ich schreibe. Es ist aber so langwierig alles im Detail, das ich nicht ins Detail gehen kann. Selbst MW hat nur sehr oberflächlich zu allem geschrieben und kannte sich in dem Rechtewirrwarr nicht so aus, wie ich jetzt.
Mal ein Beispiel, wie weit sowas gehen kann:
° Bei Youtube gibt es Rechtsstreitigkeiten, weil eine ganz normale Privatperson auf seinem Klavier ein Stück von Beethoven spielte - der seit über 70 Tod ist. Also: Eigenes Klaviespiel, eigenes Video, alles selbst gemacht. Aber: Kein Urheberrecht an dieser Komposition.
Obowhl Beethoven selbst keine Rechte mehr hat, so sehrwohl seiine Rechtsnachfolger,
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- michael grasberger
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Es ist aber so langwierig alles im Detail, das ich nicht ins Detail gehen kann.
ein glück für uns. deine nichtdetaillierten postings sind in ihrer ermüdenden länglichkeit schon kaum zu ertragen.
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- Donald
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Lieber Wisdomy, du kannst echt froh sein, dass man MW gekickt hat.
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Da diese Thematik hier bereits mehrfach in allen Facetten erläutert wurde, gibt es eigentlich nur eins zu tun: Ignorieren!Das ist nämlich genau so eine Situation, wo ich mir hier jemanden wünsche, der sich als Insider wirklich mit solchen Dingen auskennt oder zumindest leicht in Erfahrung bringen könnte, wie so etwas läuft. Jetzt kann jeder (ok, meist einer) dahergelaufene Dampfplauderer sich aufplustern, seinen Mist zusammen reimen und so tun, als ob er die Obercheckung hätte. Und weil es leider keiner hier von uns WIRKLICH weiß, muss man diesen Mist dann so stehen lassen, obwohl man ahnt, dass das Geschreibsel wahrscheinlich nicht stimmt oder noch schlimmer, man glaubt auch noch, dass das so ist.
Wisdomys einziges Anliegen besteht doch darin, hier richtig für Verwirrung zu sorgen, und gleichzeitig MW im Nachhinein noch ordentlich vor den Karren zu fahren, weil er bis vor ein paar Tagen keinen Stich gegen ihn gesehen hat. Dumm nur, dass MW selber das wohl am Hinterteil vorbeigehen dürfte.
Glücklicherweise besteht das Forum aus zahlreichen Usern, die schlau genug sind, eher einem Ex-User zu glauben, der nicht nur höchstpersönlich GEMA-Mitglied ist, sondern auch selbstgeschriebene Songs bei Musikverlagen verlegt hat und somit die rechtlichen Bedingungen kennen muss, als auch aus der anderen Warte, nämlich als Konzertveranstalter mit der Verwertungsgesellschaft zu tun hat. Das ist also kein zusammengelesenes “vermeintliches” Wissen, wie bei Möchtegern-Checker Wisdomy, sondern basiert in erster Linie auf einem halben Leben Berufserfahrung in genau dieser Branche.
Nachdem wir es hier nun wirklich x-mal erklärt bekommen haben, sollte es nun auch der Letzte kapieren:
- Allein der Urheber – kein Verlag, kein sonstwer – muss Änderungen zustimmen. Der Verlag kann das nur stellvertretend für den Urheber machen, wenn er vom Urheber dazu bevollmächtigt wurde.</li>
- Beethovens Werke sind selbstverständlich rechtefrei. Es gibt auch keine „Rechtsnachfolger“, da Beethoven keine Kinder hatte. Es gibt zwar eine Verwertungsgesellschaft für klassische Musik, aber die verwaltet nur die Werksrechte der Interpreten und nicht die Urheberrechte von Komponisten, die mehr als 70 Jahre tot sind, da es solche Rechte gar nicht gibt.</li>
- Elvis brauchte von nichts und niemanden eine Genehmigung, wenn er einen Song coverte, ob live oder im Studio, lediglich wenn starke Änderungen an Text und/oder Komposition vorgesehen waren, so wie es z.B. bei „You‘ll Be Gone“ der Fall war, was aber wirklich eine Ausnahme war.</li>
Alles andere, was Wisdomy da so von sich gegeben hat, kannste getrost abhaken.
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- Blues Boy
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Nachdem wir es hier nun wirklich x-mal erklärt bekommen haben, sollte es nun auch der Letzte kapieren:
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- Allein der Urheber – kein Verlag, kein sonstwer – muss Änderungen zustimmen. Der Verlag kann das nur stellvertretend für den Urheber machen, wenn er vom Urheber dazu bevollmächtigt wurde.
</li>- Beethovens Werke sind selbstverständlich rechtefrei. Es gibt auch keine „Rechtsnachfolger“, da Beethoven keine Kinder hatte. Es gibt zwar eine Verwertungsgesellschaft für klassische Musik, aber die verwaltet nur die Werksrechte der Interpreten und nicht die Urheberrechte von Komponisten, die mehr als 70 Jahre tot sind, da es solche Rechte gar nicht gibt.
</li>- Elvis brauchte von nichts und niemanden eine Genehmigung, wenn er einen Song coverte, ob live oder im Studio, lediglich wenn starke Änderungen an Text und/oder Komposition
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- Earth Boy
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gleichzeitig MW im Nachhinein noch ordentlich vor den Karren zu fahren,
Man muss jetzt aber auch nicht übertreiben. Bei aller Wertschätzung, aber die Welt dreht sich nicht nur um MW.
- Allein der Urheber – kein Verlag, kein sonstwer – muss Änderungen zustimmen. Der Verlag kann das nur stellvertretend für den Urheber machen, wenn er vom Urheber dazu bevollmächtigt wurde.
Ich halte das auch für Kokolores. Ich habe noch nie gehört, dass ein Konzern, der Werbung mit einem Song machen möchte, jemand anderes als den Komponisten / Künstler fragt. Es sei denn dieser hat die Rechte verloren wie die Beatles.
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