Warner verkündet Elvis Pauckenschlag demnächst!

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26.06.2007 21:45 #600985 von Kai

Das stimmt so nicht ganz Kai, NTSC, in der Form wie wir es heute kennen, wurde in den USA nach einigen Querelen bereits 1953 eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt wurde Fernsehen dort in Farbe übertragen. Der PAL Standard wurde in Deutschland entwickelt, und erst 1963 zum Patent angemeldet. Erst 1967 wurde in der BRD das PAL-Farbfernsehen eingeführt. NTSC gab es daher wesentlich früher.

Ach so, stimmt. Wenigstens verbessern hätten sie es aber können, haben sich doch sonst auch so oft von den Deutschen helfen lassen :devil: :schwitz: :rose:

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27.06.2007 08:51 #601018 von Donald

Ach so, stimmt. Wenigstens verbessern hätten sie es aber können, haben sich doch sonst auch so oft von den Deutschen helfen lassen :devil: :schwitz: :rose:

Atombomben waren damals halt wichtiger als Farbe auf´m Bildschirm... :grin:

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27.06.2007 09:09 #601021 von User gelöscht

Natürlich lassen sich die meisten Player ganz fix auf den Regioncode 0 einstellen.

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27.06.2007 11:11 #601039 von User gelöscht

Wer den Code seines Players beseitigen will, macht es einfach. Dass daran etwas illegal sein könnte, ist ein Ammenmärchen.

Ein Jurist mit dem Fachgebiet Urheberschutz wies mich in diesem Zusammenhang auf <a href=' www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95a.html ' target='_blank'>§ 95a UrhG hin. Wenn Du diesen Paragraphen für ein Ammenmärchen hältst, dann glaub weiter dran. Du wirst es ja - wie immer - besser wissen als Leute, deren täglich Brot diese Thematik ist. :klatsch:

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27.06.2007 11:34 #601041 von User gelöscht

Die Regionalcodes sind ja auch rechtlich äußerst fragwürdig und einigermaßen umstritten. In gewissen Ländern (beispielsweise in der Schweiz) verstoßen sie gegen geltendes Recht, bei uns sind sie von bestimmten Regelungen im Urheberrechtsgesetz eindeutig ausgeschlossen, können also völlig vernachlässigt werden. Wer den Code seines Players beseitigen will, macht es einfach. Dass daran etwas illegal sein könnte, ist ein Ammenmärchen.

Kurze Ergänzung zum Thema, bevor sich jemand in die Hose macht und einen Anwalt einschaltet:


Zu § 95a

Die Vorschrift schützt wirksame technische Maßnahmen vor Umgehung und auch vor bestimmten Vorbereitungshandlungen.

Absatz 1 setzt mit dem Verbot der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen den weitreichenden Schutz aus Artikel 6 Abs. 1 der Richtlinie um. Das Umgehungsverbot aus Absatz 1 ist durch den in der Richtlinie vorgegebenen Schutzzweck insoweit geschützt, als die entsprechenden Maßnahmen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Werke oder anderer nach diesem Gesetz geschützter Schutzgegenstände eingesetzt werden müssen. Ausgenommen von dem Schutz dieser Vorschrift ist daher z. B. die Anwendung von Schutzmechanismen auf nicht durch das Urheberrechtsgesetz geschützte Schutzgegenstände, wie etwa gemeinfreie Werke. Ebensowenig wird die Einrichtung von Schutzmechanismen allein zum Zwecke der Marktzugangsbeschränkung geschützt.


Das Bundesjustizministerium hat dazu erklärt:

"Ist in einem DVD-Laufwerk ein Regionalcode installiert, der nur das Abspielen von mit einem entsprechenden Code versehenen DVDs erlaubt, kann es sich dabei um eine wirksame technische Maßnahme im Sinne des § 95a UrhG handeln, deren Umgehung grundsätzlich verboten ist. Die Bundesregierung hat in der Begründung ihres Gesetzentwurfes aber ausdrücklich festgestellt, dass Schutzmechanismen, die ausschließlich zum Zwecke der Marktzugangsbeschränkung und eben nicht - wie vom Gesetz gefordert - zum Schutz von Werken dienen, nicht dem Verbot der §§ 95a ff. UrhG unterfallen."

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27.06.2007 11:44 #601043 von User gelöscht
Eine Erklärung der Bundesregierung über ein strittiges Gesetz ist zwar eine feine Sache, aber nicht letztendlich klärend. Das ist es erst, wenn ein höchstrichterliches Urteil vorliegt, oder diese Ausnahme auch im Gesetz durch eine klarere Formulierung einfließt. Bis dahin ist es zumindest strittig, denn wenn der Urheber nicht will, dass sein Werk einem bestimmten Markt zugänglich gemacht wird, ist das auch ein schützenswertes Recht.

Dafür brauche ich keinen Anwalt einzuschalten, zumal es mir auch völlig egal ist. Ich habe ein Codefree-Gerät gegen Aufpreis gekauft, damit bin ich raus aus der Nummer.

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29.06.2007 19:39 #601593 von peter
Man könnte auch einen NTSC Player und eine Pal Player parallel benutzen, das ist ja legal und stellt alles vorhergehende ad absurdum.

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29.06.2007 19:45 #601594 von User gelöscht
Richtig, denn mit dem Erwerb eines US-Geräts hast Du ja dann die Lizenz für den RC1-Markt schon entrichtet.

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29.06.2007 19:59 #601597 von Harty
oder einfach die DVD am PC schauen , die spielen in der Regel alle Codes

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29.06.2007 20:04 #601598 von User gelöscht
Echt? Meine sämtlichen Laufwerke nicht, die wollen dann immer umgestellt werden, was nur ein paar Mal geht. Daher habe ich an meinem Haupt-PC zwei DVD-Brenner, einen für RC1 und einen für RC2.

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