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Elvis Bootlegs noch Bootlegs?
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Speedway schrieb: Natürlich kann man auch Aufnahmen die "frei" sind als Raubpressung verwerten. Man darf diese Aufnahmen ja nicht gratis herausgeben. Es gibt ja das Urheberrecht und das Leistungsschutzrecht.
Das verstehe ich nun nicht. Wenn die Aufnahmen "frei" sind, dann kann ja jeder damit machen was er möchte. Es sind dann ja keine Raubpressungen mehr. Bei mehr als 50 Jahren gibt es das Urheberrecht nicht mehr. Deswegen wird seit fast 15 Jahren der Elvis Markt mit Tonträgern überflutet die keiner braucht; scheinbar lohnt es sich aber immer noch.
Wer darf die Aufnahmen nicht gratis herausgeben? Ist doch niemand gezwungen für sein Produkt Geld zuverlangen .
Du musst die Rechteinhaber für die legale Nutzung bezahlen. Etwa die Songwriter. Nur verbieten kann dir eine solche Verwertung keiner mehr. Gilt auch, und da wird es eigentlich interressant, für Samples etc..
Aus Angst vor dem kreativen Umgang mit ihren alten Werken läuft etwa Disney regelmäßig Sturm gegen derartige Regelungen. Bei Filmen ist das allerdings eh anders geregelt. Da gibt (Oder gab) es eine 70 Jahre Regel.
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Honeybee schrieb: Ich sehe da aber einen Unterschied. Nennt sich bei uns GEMA. Und diese Rechte gibt es doch für immer, oder?
Also ne Bootleg ist illegal weil jegliche Authorisierung durch RCA fehlt. Ist das Urheberrecht abgelaufen, musst du ja trotzdem Tantiemen zahlen.
Wenn jemand eine öffentliche Elvisparty ausrichtet, fallen Gemagebühren an. Oder ist das jetzt wieder was anderes?
Deswegen feiere ich nur illegale Elvis Partys in dunklen Kellern, mit rosafarbenen Plüschmöbeln auf denen alle Gäste mit Betäubungsmitteln vollgedröhnt über Numerologie diskutieren und dabei (gratis) Charles Boyers Where Did Our Love Go? hören.
Ist jedes mal richtig scheiße.
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- Speedway
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Bei einer öffentlichen Elvis Party ist es was anderes; da werden ja auch Songs gespielt die noch keine 50 Jahre alt sind!
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Atomic Powered Poster schrieb: Gerne verweise ich an dieser Stelle ein zweites mal auf das (70 Jahre wirksame) Leistungsschutzrecht.
Habe hier einen Link dazu, APP:
www.musikgutachter.de/leistungsschutzrechte.html
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Danach ist das Liedgut gemeinfrei. D.h. jeder kann die Songs verwenden ohne jegliche Gebühren zahlen zu müssen.
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- Speedway
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Nun kann das Urheberrecht ja unter Umständen auch 150 Jahre betragen. Wenn man z.B. mit 15 Jahren Songs veröffentlicht und 95 Jahre alt wird, wären das zu Lebzeiten 80 Jahre plus 70 Jahre nach dem Tod.
Bei Elvis und einigen weiteren würde es ja Sinn machen; viele Künstler sind aber doch schon zu Lebzeiten vergessen.
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So wie ich das verstanden habe, ist es abhängig vom Alter des Urhebers bei der Entstehung.
Schreibt also ein 20 jähriger Autor einen Song oder Roman und wird 97 Jahre alt, kann sein Werk durchaus 147 Jahre durch das Urheberrecht geschützt sein.
Nach seinem Tod geht das Urheberrecht für 70 Jahre auf seine Erben über.
Diese können dann in dem festgelegten Zeitraum, über eine Verwertung der Rechte entscheiden und Dritten Nutzungsrechte erteilen.
Bei mehreren Urhebern ( Miturhebern) einer gemeinschaftlichen Arbeit, ist der Tod des längstlebenden für die Schutzdauer ausschlaggebend.
Ausnahmen sind Fotos und Filme, dort beträgt die Schutzdauer 50 Jahre nach der Veröffentlichung.
Falls diese nicht erfolgte, dann nach der Herstellung.
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- Speedway
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