file Elvis Bootlegs noch Bootlegs?

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19 Aug. 2019 14:55 #924212 von Atomic Powered Poster
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Speedway schrieb: Natürlich kann man auch Aufnahmen die "frei" sind als Raubpressung verwerten. Man darf diese Aufnahmen ja nicht gratis herausgeben. Es gibt ja das Urheberrecht und das Leistungsschutzrecht.

Das verstehe ich nun nicht. Wenn die Aufnahmen "frei" sind, dann kann ja jeder damit machen was er möchte. Es sind dann ja keine Raubpressungen mehr. Bei mehr als 50 Jahren gibt es das Urheberrecht nicht mehr. Deswegen wird seit fast 15 Jahren der Elvis Markt mit Tonträgern überflutet die keiner braucht; scheinbar lohnt es sich aber immer noch.
Wer darf die Aufnahmen nicht gratis herausgeben? Ist doch niemand gezwungen für sein Produkt Geld zuverlangen .


Du musst die Rechteinhaber für die legale Nutzung bezahlen. Etwa die Songwriter. Nur verbieten kann dir eine solche Verwertung keiner mehr. Gilt auch, und da wird es eigentlich interressant, für Samples etc..

Aus Angst vor dem kreativen Umgang mit ihren alten Werken läuft etwa Disney regelmäßig Sturm gegen derartige Regelungen. Bei Filmen ist das allerdings eh anders geregelt. Da gibt (Oder gab) es eine 70 Jahre Regel.

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19 Aug. 2019 15:04 #924213 von Atomic Powered Poster
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Honeybee schrieb: Ich sehe da aber einen Unterschied. Nennt sich bei uns GEMA. Und diese Rechte gibt es doch für immer, oder?
Also ne Bootleg ist illegal weil jegliche Authorisierung durch RCA fehlt. Ist das Urheberrecht abgelaufen, musst du ja trotzdem Tantiemen zahlen.
Wenn jemand eine öffentliche Elvisparty ausrichtet, fallen Gemagebühren an. Oder ist das jetzt wieder was anderes?


Deswegen feiere ich nur illegale Elvis Partys in dunklen Kellern, mit rosafarbenen Plüschmöbeln auf denen alle Gäste mit Betäubungsmitteln vollgedröhnt über Numerologie diskutieren und dabei (gratis) Charles Boyers Where Did Our Love Go? hören.

Ist jedes mal richtig scheiße.

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19 Aug. 2019 15:05 #924214 von Speedway
Speedway antwortete auf Elvis Bootlegs noch Bootlegs?
An die GEMA zahlst du Geld welches die Urheber bekommen. Nach 50 Jahren mußt du dann auch nichts mehr an die GEMA zahlen.

Bei einer öffentlichen Elvis Party ist es was anderes; da werden ja auch Songs gespielt die noch keine 50 Jahre alt sind!

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19 Aug. 2019 15:14 #924215 von Atomic Powered Poster
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Gerne verweise ich an dieser Stelle ein zweites mal auf das (70 Jahre wirksame) Leistungsschutzrecht.

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19 Aug. 2019 15:36 #924218 von Honeybee
Honeybee antwortete auf Elvis Bootlegs noch Bootlegs?

Atomic Powered Poster schrieb: Gerne verweise ich an dieser Stelle ein zweites mal auf das (70 Jahre wirksame) Leistungsschutzrecht.


Habe hier einen Link dazu, APP:

www.musikgutachter.de/leistungsschutzrechte.html

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19 Aug. 2019 15:49 #924219 von Honeybee
Honeybee antwortete auf Elvis Bootlegs noch Bootlegs?
Jetzt habe ich gerade noch gelesen, dass das URHEBERRECHT in Europa und den USA 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gültig ist. Würde bei Elvis bedeuten, dass es Bootlegs theoretisch noch 28 Jahre geben könnte, da dass Urheberrecht erst dann erlischt.
Danach ist das Liedgut gemeinfrei. D.h. jeder kann die Songs verwenden ohne jegliche Gebühren zahlen zu müssen.

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19 Aug. 2019 16:58 #924231 von Speedway
Speedway antwortete auf Elvis Bootlegs noch Bootlegs?
Dann wären die ganzen Veröffentlichungen mit den zumeist 50er Jahre Aufnahmen nun auch Bootlegs? Oder macht man da nun eine Ausnahme weil die Veröffentlichung dieser Aufnahmen bis vor ein paar Jahren noch legal war, weil da das Urheberrecht nur 50 Jahre betrug.
Nun kann das Urheberrecht ja unter Umständen auch 150 Jahre betragen. Wenn man z.B. mit 15 Jahren Songs veröffentlicht und 95 Jahre alt wird, wären das zu Lebzeiten 80 Jahre plus 70 Jahre nach dem Tod.
Bei Elvis und einigen weiteren würde es ja Sinn machen; viele Künstler sind aber doch schon zu Lebzeiten vergessen.

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19 Aug. 2019 17:39 #924235 von king77
king77 antwortete auf Elvis Bootlegs noch Bootlegs?
Ich glaube man muss das Ganze etwas anders sehen weil es bei Elvis in erster Linie nicht um Urheberrechte geht sondern um Verwertungsrechte seiner Songs. Weil hier gerade Elvis Live 1969 das Thema ist da wäre bei Johnny B. Goode nicht das Jahr 1969 zu nennen sondern natürlich das Jahr 1958 als Chuck Berry den Song veröff. u. natürlich liegen bei ihm die Urheberrechte usw. Da Elvis selbst keine Songs schrieb hatte er immer nur Teile der Urheberrechte der Songs die für ihn geschrieben u. in seinem Musikverlag registriert wurden. Die Songwriter mussten wenn sie Elvis einen Song anboten einen Teil der Urheberrechte abdrücken. Im Laufe der Jahre wurden diese Rechte aber dann auch verkauft u. sind heutzutage kaum mehr vorhanden.

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19 Aug. 2019 19:42 #924244 von Whitehaven
Whitehaven antwortete auf Elvis Bootlegs noch Bootlegs?
Ja , das mit den 70 Jahren ist international zutreffend.

So wie ich das verstanden habe, ist es abhängig vom Alter des Urhebers bei der Entstehung.
Schreibt also ein 20 jähriger Autor einen Song oder Roman und wird 97 Jahre alt, kann sein Werk durchaus 147 Jahre durch das Urheberrecht geschützt sein.
Nach seinem Tod geht das Urheberrecht für 70 Jahre auf seine Erben über.
Diese können dann in dem festgelegten Zeitraum, über eine Verwertung der Rechte  entscheiden und Dritten Nutzungsrechte erteilen.
Bei mehreren Urhebern ( Miturhebern) einer gemeinschaftlichen Arbeit, ist der Tod des längstlebenden für die Schutzdauer ausschlaggebend.
Ausnahmen sind Fotos und Filme, dort beträgt die Schutzdauer 50 Jahre nach der Veröffentlichung.
Falls diese nicht erfolgte, dann nach der Herstellung.

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19 Aug. 2019 21:31 #924248 von Speedway
Speedway antwortete auf Elvis Bootlegs noch Bootlegs?
Ein paar Jahre noch und dann kann ich meine 70er Jahre Konzertfotos ganz legal als Buch veröffentlichen? Ginge ja nächstes Jahr schon los mit 1970

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