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Elvis German EPs Record Guide
- Mike.S.
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Nachdem es d'rüben auch Thema war, habe ich noch etwas recherchiert, weil Rader meinte, es sei nur ein Apostroph falsch. Es sieht so aus, als hätte er recht, denn es gibt eine Regel, dass ein Apostroph verwendet werden darf, wenn die Grundform eines Namens besonders gekennzeichnet werden soll.Übrigens hoffe ich doch, dass der Autor das Buch noch einmal professionell lektorieren lässt. Allein schon auf dem Titel drei sogenannte »Deppenapostrophe«? Habe ich gerade erst wahrgenommen.
Beispiel: Mendelsche Regeln (auch Mendel’sche Regeln)
Andrea’s Tierbedarf (Die Inhaberin heißt Andrea.)
Insofern ist es bei Zimmermann und Presley grammatikalisch zumindest nicht falsch, weil es der besonderen Kennzeichnung der Namen auf dem Buchcover dient, auch wenn man es anders schreiben könnte und in einem normalen Text auch machen sollte.
Nun ist das ja aber ein englischsprachiger Buchtitel, daher fehlt eigentlich der Apostroph hinter Elvis. Aber auch im Englischen heißt der Plural von EP genau wie im Deutschen EPs. Also ich lese das zumindest als Plural. Erste Zeile "Elvis' German EPs" und dann unabhängig davon die zweite Zeile "Record Guide". Wenn man allerdings EP als Genitiv meint, dann müsste es im Englischen heißen "Elvis' German EPs' Record Guide".
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- fronk
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»Andreas’ Tierbedarf« ist richtig, wenn der Inhaber Andreas heisst, sonst ist »Andreas Tierbedarf« korrekt (Inhaberin Andrea).
Ich muss der Fairness allerdings folgendes zitieren: »Im Jahr 1996 wurde in den Duden aber ein Hinweis aufgenommen, der folgendermaßen lautet: „Gelegentlich wird ein Apostroph gesetzt, um die Grundform eines Namens zu verdeutlichen.“ Es wäre demnach also erlaubt, „Andrea’s Imbiss“ zu schreiben, um zu verdeutlichen, dass es sich um den Imbiss von Andrea handelt. Laut Duden sollen hierdurch Mehrdeutigkeiten verhindert werden. Die Regeln waren aber vorher auch schon glasklar, denn „Andreas Imbiss“ war auch zuvor schon eindeutig Andrea zuzuordnen.
Der Duden hat sich hierdurch auf gefährliches Glatteis begeben, denn die oben zitierte Aussage aus dem Duden kann quasi als Freibrief genutzt werden, um überall einen Genitiv-Apostroph einzufügen. Wer fälschlich „Peter’s Geburtstag“ schreibt, obwohl es hier nie Mehrdeutigkeiten geben kann, wird sich also prinzipiell immer damit herausreden können, er hätte doch nur die Grundform des Namens verdeutlichen wollen.«
Quelle: www.deppenapostroph.info/apostrophitis/
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- Mike.S.
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Es geht um Firmennamen oder generelle besondere Kennzeichnung und Hervorhebung von Namen.
"Doch hier macht der Duden (wieder) eine Ausnahme: Möchtest du die Grundform eines Personennamens besonders hervorheben, beispielsweise in Firmennamen, ist der Apostroph erlaubt. So findet „Mario’s Pizzeria“ seine Daseinsberechtigung, auch wenn sich manche hier am umgangssprachlichen „Deppenapostroph“ stören."
Jetzt haben wir uns überschnitten. Aber Du weißt schon, wie ich's meine. Auf dem Cover eines Buches könnte man, laut Duden, die Ausnahme der Regel zur Hervorhebung des Namens durchaus gelten lassen. So hätte ich das interpretiert.
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- fronk
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Das schlägt aber jetzt Wellen, war eigentlich nur als kleine ironische Spitze gemeint.
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- Mike.S.
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Dann 'mal bis morgen und Gute Nacht.
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- Speedway
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Wenn jemand z.B. sagt, er hatte Unkosten von 10 Euro (was sich ja widerspricht) so müsste er dann auch sagen, es unkostet 10 Euro
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- Laser-Freak
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... Unkosten wäre eigentlich ein anderer Begriff für kostenlos.
Ich habe das Wort Unkosten schon immer als Kosten/Ausgaben angesehen. Nichts also, das es gratis gibt, sondern womöglich gar unvorhergesehenes Bezahlen erfordert.
Aber mal was ganz anderes:
Das Buch ist noch nicht raus und "ihr" diskutiert hier mehr als deutlich daneben und zugleich über eine Seite!? So einige der hier Schreibenden interessiert das Ding doch nicht einmal auch nur ansatzweise. Warum also?
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- Mike.S.
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