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Boots vs. CD-r
- Manhattoe
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Was sind denn für Bänder im Umlauf?
Soundboards, Alternate Takes usw.
Diese Bänder sind von Elvis besungen und von RCA getaped worden. Irgendwann sind diese dann aus DEREN Archiven verschwunden, weil gestohlen oder kopiert oder beides.
Okay, das ist sicherlich z.T. richtig, aber Deine Argumentation ist trotzdem nicht überzeugend.
Erstens konstruierst Du hier eine illegale Situation, um zu erklären, wie die Bänder zu den Sammlern gelangt sind. So ist das sicher häufig abgelaufen, aber doch nicht immer. Im Zweifelsfall ist nachzuweisen, ob tatsächlich ein Diebstahl oder eine andere illegale Handlung stattgefunden hat. Die Behauptung, das kann nur so gewesen sein (als Unmkehrschluss von: Wie sonst sind die Tapes aus den Archiven verschwunden?), ist juristisch kaum brauchbar.
Zweitens benutzen BMG und FTD auch solche Tapes (also solche, die irgendwann einmal unter ungeklärten Umständen abhanden gekommen sind, und die sie dann zurückkaufen). Das heißt, nach Deiner Theorie, sie erwerben illegale Ware.
Drittens verwechselst Du RCA mit FTD/BMG.
Viertens hast Du die ARs, um die es in diesem Thread auch geht, mit einem usw. ausgeblendet. Warum? Du wirst jetzt sicher behaupten, diese Aufnahmen seien illegal gewesen, aber das berührt das Besitzrecht eines Sammlers erstmal nicht.
Fünftens geht es hier auch eigentlich um eine andere Frage. Wenn das in Vergessenheit geraten ist, werfe ich sie noch einmal auf:
<span style='color:black'>Frage:</span> Darf FTD von Rechts wegen ein Bootleg/CD-R-Release als Quelle für eine CD-Veröffentlichung verwenden, wenn sie von dem Material kein eigenes Tape besitzen?
<span style='color:black'>Antwort:</span> Nein.
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- Colonel
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Okay..okay....@Colonel: Zu voreilig geurteilt von Deiner Seite! Mag sein, dass hier und dort "remastered" oder "sound improved" wurde. Im wesentlichen handelt es sich bei Freddys Auflistung um sehr konkrete Beispiele. Hier ein paar:
Pittsburgh'76: Hier bezieht sich Frederic auf eine komplett alternative Source, also um einen Mitschnitt (AR) einer gänzlich anderen Person im Publikum.
Was ich nur asudrücken wollte, daß ich hier zum Beispiel keinen Unterschied höre was zum Beispiel KONKRET die Pittsburgh oder die Ashville angeht.
bei den anderen mag sein, daß da der Sound ein wenig besser klingt, allerdings ist das was da als BESSER erscheint auch noch sehr schlecht...so hören es meine Ohren zumindest (obwohl ich die regelmäßig putze:-)
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- Colonel
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Ich machs kurz:<span style='color:black'>Frage:</span> Darf FTD von Rechts wegen ein Bootleg/CD-R-Release als Quelle für eine CD-Veröffentlichung verwenden, wenn sie von dem Material kein eigenes Tape besitzen?
<span style='color:black'>Antwort:</span> Nein.
Antwort: Definitiv Ja!
(Sofern BMG die Rechte an dem Song besitzt, andernfalls darf SIE diese nur veröffentlichen, wenn SIE dafür "Gema" zahlt!)
P.S:
Tapes von Elvis können niemals legal von einer Person erworben worden sein, dies ist doch mit Verlaub absolute Idiotie!
Vieleicht Tapes die Parker hat mitschneiden lassen befinden sich in einer Art "Grauzone" allerdings WER will/sollte/könnte BMG verbieten diese von Imports zu ziehen und zu pressen. da gibt es wohl weltweit NIEMANDEN und schon gar kein Gericht würde sich hier finden, das selbst wenn alles belegbar w ä r e BMG hier einen Strick draus drehen könnte.
Wobei ich mal wage zu behaupten, daß selbst wenn irgendein verrückter es drauf ankommen lassen würde, BMG eben sagt: Wir haben/hatten das Tape, der Kerl hat nur ne Kopie! Und Schluß wär die Diskussion...
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- Manhattoe
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1. s.o.Tapes von Elvis können niemals legal von einer Person erworben worden sein, dies ist doch mit Verlaub absolute Idiotie!
2. Zwischen illegal erwerben und illegal besitzen gibt es einen Unterschied. Illegal erworben bedeutet nicht zwangsläufig illegal besitzen.
3. Was glaubst Du wohl, wer die Rechte an dem jüngst entdeckten Roustabout-Song besitzt (bzw. bis vor kurzem besessen hat). Oder anders gefragt: Glaubst Du BMG/FTD dürfen den Song so ohne weiteres (d.h. ohne Zahlung an den Besitzer der acetate single) veröffentlichen?
Da sind wir uns mal wieder einigWobei ich mal wage zu behaupten, daß selbst wenn irgendein verrückter es drauf ankommen lassen würde, BMG eben sagt: Wir haben/hatten das Tape, der Kerl hat nur ne Kopie! Und Schluß wär die Diskussion...
Aber ganz so einfach ist es auch für BMG nicht. Im Zweifelsfall, d.h. wenn jemand BMG/FTD verklagen sollte, weil sie ungefragt eine nicht erworbene Quelle verwenden, müssen sie das Tape auch vorzeigen können. Eine CD-R hätte da wohl wenig Beweiskraft.
Aber das mit der Kopie ist ein guter Hinweis. Wenn wir dieser Frage auch noch nachgehen wollen, muss ich aber erstmal wieder meinen Rechtsexperten fragen.
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- Colonel
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...das hab ich doch garnicht behauptet!!!!3. Was glaubst Du wohl, wer die Rechte an dem jüngst entdeckten Roustabout-Song besitzt (bzw. bis vor kurzem besessen hat). Oder anders gefragt: Glaubst Du BMG/FTD dürfen den Song so ohne weiteres (d.h. ohne Zahlung an den Besitzer der acetate single) veröffentlichen?
Ich sagte doch, Zitat:
...."Sofern BMG die Rechte an dem Song besitzt, andernfalls darf SIE ...nur veröffentlichen, wenn SIE ...zahlt!"....
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die rechte an dem song waren und sind im besitz von RCA/BMG, da der song ja in ihrem auftrag aufgenommen wurde. problem: RCA hat das originalband auf dem sich der song befindet, verschlampt oder es wurde gestohlen wie so viele andere. jetzt taucht dieses acetat auf, das sich in privatbesitz befindet. RCA hat sicher etwas dafür zahlen müssen, sich davon eine kopie zu ziehen. der besitzer hätte das ding allerdings auch nicht ohne erlaubnis veröffentlichen dürfen.
rechte an aufnahmen und der besitz von tonträgern dieser aufnahmen, sind zwei paar schuhe ...
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- Colonel
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Das Tape war doch im Besitz von einem der BEIDEN Schreiber des Songs(auf dessen Speicher), weil BMG es ablehnte 1964 und nicht nehmen wollte, hat er´s halt wieder mitgenommen. Somit hat der Schreiber die Rechte und DEN müssen BMG bezahlen sowie den toten Co-Writer....
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es war eben KEIN tape, sondern ein ACETAT !! und ein solches bekamen normalerweise alle beteiligten einer aufnahmesession. in diesem fall scheint es nur das einzig bekannte bzw. erhaltene zu sein.Was schreibst Du da TCB?
Das Tape war doch im Besitz von einem der BEIDEN Schreiber des Songs(auf dessen Speicher), weil BMG es ablehnte 1964 und nicht nehmen wollte, hat er´s halt wieder mitgenommen. Somit hat der Schreiber die Rechte und DEN müssen BMG bezahlen sowie den toten Co-Writer....
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Die Tapes müssen nicht unbedingt gestohlen sein.Ich machs kurz:<span style='color:black'>Frage:</span> Darf FTD von Rechts wegen ein Bootleg/CD-R-Release als Quelle für eine CD-Veröffentlichung verwenden, wenn sie von dem Material kein eigenes Tape besitzen?
<span style='color:black'>Antwort:</span> Nein.
Antwort: Definitiv Ja!
(Sofern BMG die Rechte an dem Song besitzt, andernfalls darf SIE diese nur veröffentlichen, wenn SIE dafür "Gema" zahlt!)
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Tapes von Elvis können niemals legal von einer Person erworben worden sein, dies ist doch mit Verlaub absolute Idiotie!
Vei einer Säuberungsaktion von RCA wurden einmal eine ganze Anzahl Outtakes von Filmen von denen sie dachten das kein Mensch die noch mal braucht weggeworfen.
Sie lagen dann in einer Tonne in einer Garage und warteten auf den Abtransport.
Einer von den Sound-Ingenieuren sah sie dort und dachte es wäre schade die Bänder wegzuschmeissen und nahm sie mit. Das ist aber eigentlich kein Diebstahl.
Er müßte die jetzt sicher nicht an BMG zurückgeben, könnte sie aber nur privat nutzen und nicht veröffentlichen.
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