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Leistungsschutzrecht auf 95 Jahre verlängern?
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<span style='font-size:17pt;line-height:100%'>95 Jahre Urheberschutz für Musiker</span>
Von Hendrik Kafsack
14. Februar 2008
Sänger und Musiker sollen auch in der EU künftig 95 Jahre lang Anspruch auf Tantiemen für von ihnen aufgenommene Stücke erhalten. Es gebe keinen überzeugenden Grund, warum ein Komponist einen Urheberschutz für sein gesamtes Leben und noch 70 Jahre darüber hinaus genieße, ein Musiker aber insgesamt nur 50 Jahre geschützt werde, sagte der EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy am Donnerstag in Brüssel.
Schließlich sei es oft der Künstler, der eine Komposition erst richtig zum Leben erwecke. Wenn die EU jetzt nichts unternehme, würden in den kommenden zehn Jahren Tausende Künstler aus Europa, die in den späten fünfziger und den sechziger Jahren Platten aufgenommen haben, ihre Lizenzeinnahmen verlieren. Die Vereinigten Staaten hätten den Schutz von Künstlern und Sängern daher auf 95 Jahren verlängert.
Kein lebenslanges Einkommen mehr
Auch Musiker lebten heute länger, sagte der EU-Kommissar. 50 Jahre Schutz gewährten ihnen deshalb kein lebenslanges Einkommen mehr, wenn sie mit Anfang 20 ihre Hits aufgenommen hätten. Um Stars wie Cliff Richard oder Charles Aznavour mache er sich dabei weniger Sorgen. Es gehe ihm vor allem um unbekanntere Künstler sowie die anonymen Studiomusiker.
Die Lizenzgebühren, die etwa Radiosender für die Ausstrahlung von Stücken zahlen müssten, seien häufig die einzige Rente für diese Künstler. Wer in den sechziger Jahren mehrere Schallplatten mit mäßigem Erfolg veröffentlicht habe, habe damit im Gegensatz zu Stars wie den Beatles oder den Rolling Stones zu wenig verdient, um heute davon leben zu können, sagte ein Sprecher. Wenn der Schutz nach 50 Jahren ausliefe, wäre das darüber hinaus gerade in Zeiten des Internets für viele sehr bitter. „Manch obskurer, früher erfolgloser Titel stößt heute, Jahrzehnte nach seiner Aufnahme, in einigen Internetmusikforen auf großes Interesse“, sagte ein Sprecher. „Da ist es nur fair, wenn der Künstler nun wenigstens ein, zwei Euro Lizenzgebühren dafür bekommt.“
Ein Sozialprojekt für unbekannte Künstler
Alles in allem sei der Vorschlag vor allem ein Sozialprojekt für unbekannte Künstler. Für Studiomusiker will der EU-Kommissar deshalb zudem einen Fonds einrichten, in den mindestens ein Fünftel der Einnahmen fließen sollen, die durch die Verlängerung des Urheberschutzes erzielt werden. Aus dem Fonds sollen auch die Studiomusiker Geld erhalten, die bisher keine Lizenzeinnahmen bekommen, da sie für die jeweilige Musikaufnahme pauschal bezahlt wurden oder normale Arbeitsverträge hatten. Damit auch weniger erfolgreiche Musiker auf jeden Fall von dem längeren Schutz profitieren, sollen die Musikkonzerne die zusätzlichen Einnahmen nicht mit vor dem Ende der bisherigen Frist gezahlten Vorschüssen verrechnen dürfen.
Zudem sollen Sänger und Künstler künftig nach Ablauf von 50 Jahren die von ihnen aufgenommenen Musikstücke eigenständig vermarkten dürfen, wenn ein Musikkonzern das nicht selbst macht. Mit wie viel Geld die Künstler durch die Verlängerung des Urheberschutzes rechnen können, ist nach Angaben der Europäischen Kommission kaum vorherzusagen. Es gebe verschiedene Schätzungen, die von 1 bis 3 Milliarden Euro für die nächsten 45 Jahre ausgingen. Deshalb rechnet McCreevy auch nicht damit, dass CDs wegen des längeren Urheberschutzes teurer werden. Oft seien die Preise für alte Aufnahmen ohnehin viel höher als für neue CDs. McCreevy will bis zur Sommerpause einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag vorlegen. Bevor dieser in Kraft treten kann, müssen das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten zustimmen.
Quelle: <a href=' www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C....html?rss_googlefeed ' target='_blank'>FAZ
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50 Jahre Leistungsschutz ist mehr als genug.
Was Elvis' Nachlass angeht, kann man doch froh sein, dass das Monopol nach 50 Jahren wegfällt. Das kommt der Kunst nur zugute.
Elende Abkassiererei!
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Blues Boy hat hier gewissermaßen schon Recht.50 Jahre ist eine lange Zeit und die erfolgreicvhen Künstler wie Elvis,Beatles,Stones usw. haben es doch nicht nötig.Ich kann mir auch nicht vorstellen daß man mit den ganzen vielen Billig-CDs die jetzt den Markt überschwemmen,großartig viel Geld verdienen kann.Wer kauft denn schon noch die immerwiederkehrenden 50er Jahre Aufnahmen von Elvis in jeder Billigausführung?Hintergrund bei der ganzen Geschichte ist doch, dass die Plattenfirmen hübsch weiter kassieren wollen.
50 Jahre Leistungsschutz ist mehr als genug.
Was Elvis' Nachlass angeht, kann man doch froh sein, dass das Monopol nach 50 Jahren wegfällt. Das kommt der Kunst nur zugute.
Elende Abkassiererei!
Bei Ebay werden oft genug 10-CD-Sets für ca. 10 EURO angeboten.Teilweise gibt es aber auch recht interessante VÖ für wenig Geld.
Diejenigen Künstler die vor ca. 50 Jahren nur ein paar mittelmäßige Hits hatten und wo die Aufnahmen jetzt nach 50 Jahren wieder hervorgeholt werden und wieder kurzfristig populär sind,önnen von den paar EURO weiterer Einnahmen auch nicht leben.
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Die Billig-CDs, die jetzt den Markt überschwemmen, sind allerdings die Folge davon, dass die Leistungsrechte abgelaufen sind.Ich kann mir auch nicht vorstellen daß man mit den ganzen vielen Billig-CDs die jetzt den Markt überschwemmen,großartig viel Geld verdienen kann.
Dadurch ergibt sich auch ein echter Wettbewerb, was Preis und Klangqualität angeht. Für den Verbraucher also sehr gut!
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Jetzt verstehe ich nicht ganz was Du meinst?Ich habe diese Marktgläubigkeit nicht bei Kunst. Dadurch verschwinden höchstens nicht massentaugliche Werke. Damit ist dem Verbraucher abseits des Mainstream keineswegs geholfen.
Was die 50-Jahre-Regel angeht, ist das doch gerade gut, für nicht massentaugliche Werke.
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