file Die Audio-Aufnahmen zu "In Concert ´77"

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24 Jan. 2006 09:53 #447669 von Gelöschter Nick
Gelöschter Nick antwortete auf Die Audio-Aufnahmen zu "In Concert ´77"

Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Original-Band, die im Juni 1977 mit Elvis auf der Bühne stand, dafür von RCA also keinen Cent gesehen hat - es sei denn, die Verträge seien gemacht worden, bevor entdeckt wurde, dass das Tonmaterial nicht auf dem erwünschten Stand ist? Oder erhalten sie Geld für die Ausstrahlung des Films, wo sie ja tatsächlich spielen, nicht aber für den einzeln verkauften Soundtrack? Ist mir klar, dass Du die Akten hierzu u.U. nicht kennst; es geht mir eher um die Plausibilität (und darum, dass Du bestätigst, dass die Rechtslage bzgl. des besprochenen Falls sehr speziell ist).

Ob diejenigen TCB-Band-Musiker, die 1977 mit auf der Bühne standen, aber auf dem dazugehörigen Album gar nicht mehr zu hören sind, trotzdem Lizenzen erhalten, da muss ich ganz ehrlich sagen: Da bin ich überfragt. Und in der Tat, ich weiß ja nicht, welche speziellen Vereinbarungen sie dann tatsächlich mit Elvis und mit RCA hatten in Bezug auf ihre Leistungsschutzrechte.
Aber bei Ausstrahlung des Specials sind sie auf jeden Fall finanziell mit von der Partie, denn sie sind ja zu sehen.

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24 Jan. 2006 10:03 #447671 von Gelöschter Nick
Gelöschter Nick antwortete auf Die Audio-Aufnahmen zu "In Concert ´77"

Alles richtig was Du schreibst, nur bin ich der Meinung, dass Leistungsschutzrechte sich nicht automatisch vererben, so wie es beim Urheberschutz der Fall ist. Kann aber sein dass ich mich irre... :tuety:

In der Tat, Du irrst Dich.

Wenn Leistungsschutzrechte nicht vererbbar wären, dann hätte die Firma EPE keine Geschäftsgrundlage, oder meinst Du, die leben von der Handvoll Lieder, bei denen Elvis' Name als Komponist gelistet ist, wo er also Lizenzen aus Urheberrechten erhält?

Wenn Leistungsschutzrechte nicht vererbbar wären, dann könnte doch sofort jeder einen Tag nach dem Tod eines Interpreten (der nicht Komponist ist) dessen Werke auf seinem Label veröffentlichen, ohne Lizenzen an die Rechtsnachfolger abzudrücken. Dann versuch doch mal, eine eigene Compilation auf den Markt zu bringen mit Werken von Dean Martin, Frank Sinatra, Sammy Davis jr., Elvis Presley, Perry Como und sonstigen toten Sängern, die nicht komponiert haben. Und dann guck mal, was passiert... :clown:

Und überhaupt, was für eine Logik: Warum sollte der Inhaber von Urheberrechten die Möglichkeit haben, seine Erben von seiner Arbeit profitieren zu lassen, aber der Inhaber von Leistungsschutzrechten nicht? Das wäre doch eine Ungleichbehandlung, die mit dem Grundgedanken des Gesetzgebers nicht vereinbar wäre!

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24 Jan. 2006 11:02 #447687 von Gelöschter Nick
Gelöschter Nick antwortete auf Die Audio-Aufnahmen zu "In Concert ´77"
Und du bist sicher, dass wirklich alle Instrumente von anderen Musikern gespielt wurden, nicht von denen der Originalband? Gerade bei der Leadgitarre könnte ich drauf wetten, dass auch diese von James Burton gespielt wird... :null: :huh:

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24 Jan. 2006 11:07 #447690 von Gelöschter Nick
Gelöschter Nick antwortete auf Die Audio-Aufnahmen zu "In Concert ´77"

Und du bist sicher, dass wirklich alle Instrumente von anderen Musikern gespielt wurden, nicht von denen der Originalband?

Nein, nicht alle; nur die, die aufgelistet sind, und nur bei den Songs, die aufgelistet sind.

Gerade bei der Leadgitarre könnte ich drauf wetten, dass auch diese von James Burton gespielt wird...

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24 Jan. 2006 12:15 #447695 von Blues Boy
Blues Boy antwortete auf Die Audio-Aufnahmen zu "In Concert ´77"

Wenn Leistungsschutzrechte nicht vererbbar wären, dann hätte die Firma EPE keine Geschäftsgrundlage, oder meinst Du, die leben von der Handvoll Lieder, bei denen Elvis' Name als Komponist gelistet ist, wo er also Lizenzen aus Urheberrechten erhält?

Die Firma EPE hat die Leistungsschutzrechte nicht geerbt, sondern schon zu Lebzeiten von dem Produkt "Elvis Presley" durch vertragliche Regelungen besessen. Das Produkt ist ja auch nicht gestorben.
Wenn sich aber herausstellt, dass ich ein unehelicher Sohn von Elvis bin, glaube ich nicht, dass ich umgehend an seinen Leistungsschutzrechten beteiligt werde.

Wenn Leistungsschutzrechte nicht vererbbar wären, dann könnte doch sofort jeder einen Tag nach dem Tod eines Interpreten (der nicht Komponist ist) dessen Werke auf seinem Label veröffentlichen, ohne Lizenzen an die Rechtsnachfolger abzudrücken. Dann versuch doch mal, eine eigene Compilation auf den Markt zu bringen mit Werken von Dean Martin, Frank Sinatra, Sammy Davis jr., Elvis Presley, Perry Como und sonstigen toten Sängern, die nicht komponiert haben. Und dann guck mal, was passiert...

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24 Jan. 2006 13:01 #447698 von Gelöschter Nick
Gelöschter Nick antwortete auf Die Audio-Aufnahmen zu "In Concert ´77"

Die Firma EPE hat die Leistungsschutzrechte nicht geerbt, sondern schon zu Lebzeiten von dem Produkt "Elvis Presley" durch vertragliche Regelungen besessen.

Ja, aber dann hätte sie seit dem 16.8.1977 nichts mehr zu verwalten - es sei denn, Elvis lebt noch... :geheim:

Das Produkt ist ja auch nicht gestorben.

Doch. Elvis war das Produkt. Und der Rechtinhaber. Zumindest für das Material, das er nach 1973 aufgenommen hat.
Für alles davor hat er seine Leistungsschutzrechte ja bereits an RCA verkauft.
Und hier haben wir einen Bruch in Deiner Argumentation: Wenn man seine Leistungsschutzrechte verkaufen kann, dann kann man sie auch vererben! Logisch, oder?

Wenn sich aber herausstellt, dass ich ein unehelicher Sohn von Elvis bin...

... dann könntest Du im nächsten GRACELAND ein Interview mit Deiner Mutter veröffentlichen und wärst der König! :smokin:

glaube ich nicht, dass ich umgehend an seinen Leistungsschutzrechten beteiligt werde.

Ich weiß ja nicht, wie uneheliche Kinder nach amerikanischem Erbrecht gestellt sind, aber nach deutschem Erbrecht sind sie ehelichen Kindern gleichgestellt. Wenn Elvis Dich in Deutschland mit einer deutschen Mutter gezeugt hätte, wärst Du gleichberechtigt zu Lisa Marie, und damit stünde Dir ein Pflichtanteil aus den Lizenzeinnahmen aus seinen Leistungsschutzrechten zu.

Natürlich liegen die Leistunsschutzrechte auch bei deren Plattenfirmen, von vorneherein und nicht durch Vererbung.

Ja. Aber nach Deiner Theorie müssten sie verfallen, wenn die Plattenfirma pleite geht. Unwahrscheinlich, oder? Dann werden sie wohl an die Gläubiger übergehen... Also sind sie auch vererbbar!

Naja, grundsätzlich bräuchte man Urheberschutz und Leistungsschutz gar nicht unterschiedlich zu behandeln, man macht es aber. Nur bin ich eben der Meinung, dass Leistungsschutzrechte nur durch Vertrag übertragen werden können, während die Urheberrechte automatisch auf die Nachfahren übergehen.

Nun, das ist Deine Meinung. Wissen ist etwas anderes.

Aber wie gesagt: Irrtum nicht ausgeschlossen. Vielleicht müsste uns da mal ein Medienrechtler genau aufklären. :nachlesen:

Gerade passiert. Habe den Anwalt meiner Firma gefragt, der logischwerweise Experte in Urheber-, Leistungsschutz- und Medienrecht ist, sonst könnte er uns nicht viel helfen.
Du hast Dich geirrt: Leistungsschutzrechte gehen auf die Erben über. Ohne Wenn und Aber. Zumindest in Deutschland...

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24 Jan. 2006 14:56 #447707 von Blues Boy
Blues Boy antwortete auf Die Audio-Aufnahmen zu "In Concert ´77"

Gerade passiert. Habe den Anwalt meiner Firma gefragt, der logischwerweise Experte in Urheber-, Leistungsschutz- und Medienrecht ist, sonst könnte er uns nicht viel helfen.
Du hast Dich geirrt: Leistungsschutzrechte gehen auf die Erben über. Ohne Wenn und Aber. Zumindest in Deutschland...

Naja, wollen wir Deinem Anwalt mal glauben. :ergebemich:

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24 Jan. 2006 15:13 #447719 von Gelöschter Nick
Gelöschter Nick antwortete auf Die Audio-Aufnahmen zu "In Concert ´77"

Naja, wollen wir Deinem Anwalt mal glauben. :ergebemich:

Musst Du nicht - frag selber einen Anwalt, oder guck im Gesetz nach! :adeal:

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24 Jan. 2006 15:22 #447723 von Blues Boy
Blues Boy antwortete auf Die Audio-Aufnahmen zu "In Concert ´77"

Einverstanden, aber gestatte mir bitte eine leicht anmaßende Frage: Räumst Du die Möglichkeit ein, dass es eventuell sein könnte, dass ich diesen von Dir gelobten Fernsehton - hätte ich ihn mit meinen Ohren gehört und unter Zuhilfenahme meiner Maßstäbe beurteilt - vielleicht weniger prickelnd gefunden hätte als Du?

Die Tonqualität war um einiges besser als die CD "Elvis In Concert", welche doch eher dumpf und rauschig klingt, und konnte durchaus mit "Aloha" mithalten. Aus meiner Erinnerung heraus würde ich sogar sagen, dass sie mir sogar besser gefiel. Die Bewertung der Klangqualität ist natürlich auch immer eine Frage des persönlichen Geschmackes, aber sie war niemals so schlecht, dass Overdubs zwingend notwendig gewesen wären.

Bezüglich der overdubbten "In Concert" gebe ich Dir Recht, ich finde auch nicht, dass die gut klingt. Das habe ich auch nie behauptet. Ich habe nur gesagt, dass nach Ansicht der damals verantwortlichen Produzenten die Originalaufnahmen der Konzerte nicht gut genug klangen, um in dieser Form auf Platte veröffentlicht zu werden. Ich will nicht behaupten, dass das, was dabei rausgekommen, der Stein der Weisen war.


Wenn ich ehrlich bin sind mir bei "In Concert" nie Overdubs aufgefallen. Bei welchen Titeln sollen denn welche sein? Für mich hören sich alle Titel so an wie in der Fernsehfassung. Bist Du sicher, dass alles was overdubt auch veröffentlicht wurde? Oder war das letztendlich nicht nur die Single-Version von "Unchained Melody", welche man auf der 8-LP-Box "Elvis Aaron Presley" hören kann?

Wenn man das 77er Special sieht und dabei den sterbenden Elvis vor Augen hat, bewertet man den Ton gleich viel gnädiger, weil das Bild so schockierend ist. Wenn man aber nur den Ton hört, ohne Bild, lenkt einen nichts mehr ab - deswegen kommt die CD vergleichsweise schlechter davon als eine Videoaufzeichnung, auch wenn de facto dazwischen Welten liegen, zugunsten der overdubbten LP

.

Ich würde sagen, dass man Elvis´ Leistung aufgrund der Bilder gnädiger bewertet, nicht aber die Klangqualität.

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24 Jan. 2006 15:34 #447729 von Gelöschter Nick
Gelöschter Nick antwortete auf Die Audio-Aufnahmen zu "In Concert ´77"

Die Tonqualität war um einiges besser als die CD "Elvis In Concert", welche doch eher dumpf und rauschig klingt, und konnte durchaus mit "Aloha" mithalten. Aus meiner Erinnerung heraus würde ich sogar sagen, dass sie mir sogar besser gefiel. Die Bewertung der Klangqualität ist natürlich auch immer eine Frage des persönlichen Geschmackes, aber sie war niemals so schlecht, dass Overdubs zwingend notwendig gewesen wären.

Das muss ich jetzt einfach mal so hinnehmen, da ich Deine Quelle nicht kenne. Ich müsste das schon selber hören.
Alle Überspielungen des Fernsehtons, die ich kenne, waren bestenfalls mittelprächtig. Allerunterste Schublade war "Love me" bei "This is Elvis" - sogar mit Aussetzern.

Wenn ich ehrlich bin sind mir bei "In Concert" nie Overdubs aufgefallen. Bei welchen Titeln sollen denn welche sein? Für mich hören sich alle Titel so an wie in der Fernsehfassung. Bist Du sicher, dass alles was overdubt auch veröffentlicht wurde? Oder war das letztendlich nicht nur die Single-Version von "Unchained Melody", welche man auf der 8-LP-Box "Elvis Aaron Presley" hören kann?

Die genauen Titel weiß ich nicht auswendig, steht aber bei Tunzi, habe ich gestern noch gesehen. Bin aber gerade im Büro und schleppe die fette "Bibel" ja nicht den ganzen Tag mit mir rum, nur um hier jedem was daraus vorzuzitieren... :devil:
Aber Du hast Recht, die Overdubs fallen einem nicht wirklich auf; ich merke es auch nur, seitdem ich es weiß. Ist wirklich "sanft" gemacht worden.

Ich würde sagen, dass man Elvis´ Leistung aufgrund der Bilder gnädiger bewertet, nicht aber die Klangqualität.

Das trifft vielleicht auf Kenner mit geschultem Gehör zu, aber nicht auf Ottonormalhörer.

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