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Musikrechte: u. a. "Elvis On Tour"
- Matt Helm
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Als Beispiel, ich habe noch keine PD CD von o.a. Sängern mit Aufnahmen ab 1963 gefunden
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- Mike.S.
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Am 1. Januar 2013 ging der Beatles Song "Love me do" in Public Domain über, da er 1962 aufgenommen worden war. Das Copyright an einer Tonaufnahme war bis zu diesem Zeitpunkt auf 50 Jahre beschränkt und endete mit Ablauf des 50. Jahres. Das gab den Ausschlag, dass man von Seiten der Plattenfirma und Künstler aktiv wurde. Es konnte dann eine Änderung des Urheberrechts in der EU durchgesetzt werden, die November 2013 in Kraft trat. Das Urheberrecht wurde rückwirkend für alle Aufnahmen ab 1963 von 50 auf 70 Jahre verlängert. Aufnahmen, die 1962 oder früher gemacht wurden, bleiben gemeinfrei. Soweit zu bereits veröffentlichten Aufnahmen ab 1963.
Dem beigepackt war noch eine zusätzliche "use it or loose it" Klausel. Wenn ich das richtig verstanden habe, können unveröffentlichte Aufnahmen ab 1963 nur dann von der 20 jährigen Verlängerung profitieren, wenn sie vor Ablauf der 50 Jahre Frist veröffentlicht werden. Allerdings sind die Bedingungen hierzu etwas ungenau formuliert:
"Zum Beispiel scheint es kein etabliertes Protokoll dafür zu geben, was „zum Verkauf in ausreichender Menge“ bedeutet oder was ein Label tun muss, um Aufnahmen „verfügbar“ zu machen, um die Urheberrechte zu behalten. Im Fall von Sony Music war die Archivveröffentlichung von Bob Dylan äußerst begrenzt: Sony produzierte nur etwa 100 Kopien des CD-Sets in abgespeckter Verpackung, und der Download-Zugang war auf Online-Käufer in Frankreich oder Deutschland beschränkt."
Das mag vielleicht gerade noch ausgereicht haben, klar ist aber, würde eine Plattenfirma das nur ganz stark beschränkt, in winziger Auflage zugänglich machen, könnte das wiederum angefochten werden.
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- Matt Helm
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"unveröffentlichte Aufnahmen ab 1963 nur dann von der 20 jährigen Verlängerung profitieren, wenn sie vor Ablauf der 50 Jahre Frist veröffentlicht werden."
Was versteht man unter "unveröffentlichte Aufnahmen"?!, zählen dazu auch Outtakes (z. B nur auf Bootleg erhältlich) eines Welthit, der offiziell von der regulären Plattenfirma noch nicht veröffentlicht wurden?
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- Mike.S.
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Nehmen wir einmal an, ein Outtake von 1969 wurde vor Ablauf 2019 von Sony veröffentlicht, dann ist das Copyright automatisch um 20 Jahre (insgesamt also 70 Jahre) verlängert worden. Würde er aber später veröffentlicht werden, kann ihn jeder andere auch veröffentlichen oder kopieren, weil die 50 Jahre bereits abgelaufen waren und ohne Veröffentlichung das Copyright nicht verlängert wurde. Für die offiziell noch unveröffentlichten Songs der On Tour Konzerte gilt das gleiche, sie müssen vor Ablauf 2022 veröffentlicht werden, sonst besteht keine Möglichkeit mehr für die Verlängerung von 50 auf 70 Jahre.
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- Mike.S.
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Und noch ein anderer Aspekt. Würde heute jemand Sony oder FTD eine seltene Aufnahme zum Kauf anbieten, die vor 1971 aufgenommen worden wäre, dann dürfte jeder andere sie kopieren und ebenfalls veröffentlichen. Es gibt ja oft solche Auktionen, wo sich die Fans fragen, warum kauft Sony das nicht (siehe kürzlich die Timex Special Acetate). Es lohnt sich am Ende nicht, weil dann sofort MRS etc. nachziehen und dadurch möglicherweise das ausgegebene Geld gar nicht eingespielt werden kann. Kommt natürlich auf die preislichen Vorstellungen des Verkäufers an.
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- ronb57
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Wie alt bin ich dann eigentlich ? oder wie lange kann ich schon Elvis-Konzerte besuchen ?
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- Charles
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„Zeit, die man zu verschwenden genießt, ist nicht verschwendet.“ — John Lennon
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- Matt Helm
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Vielen Dank dafür!!!
@ Du hast recht Charles, aber bitte in welche Rubrik/Titel verschiebst du diesen Thread bzw. Postings
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- Matt Helm
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- Jochen
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