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Seit einiger Zeit kann man einige Infos zur "Elvis Week 2012" bei Elvis.Com downloaden und jeder interessierte kann sich dort informieren, welche Veranstaltungen er in diesem Jahr besuchen möchte. Hier kann man die Infos downloaden: Elvis Week 2012 (PDF-Datei) |
Am 11.01.2012 erschien der erste Teil der offiziellen Sammler Edition "Elvis" die in Zusammenarbeit von DeAgostini und Elvis Enterprises Inc. entstand. Im 2 Wochen-Rhythmus erscheint das 28 Seiten umfassende Magazin und widmet sich den verschiedensten Themen rund um Elvis. Eine DVD (auf der Erstausgabe ist der Film "Viva Las Vegas" enthalten) findet man zu jedem Mag und diese enthält entweder einen Elvis-Film, ein Konzert oder eine Dokumentation. Der Preis der Nummer 1 beträgt 3,99 € und ab der Zweiten, welche am 25.01.2012 angekündigt ist, sind es jeweils 10,99 €. Quelle: Elvis-Sammlung.De |
Elvis Presley könnte posthum einen Grammy abräumen. Das Album "Young Man With The Big Beat: The Complete '56 Elvis Presley Masters" wurde in der Kategorie "Beste historische Alben" für einen der begehrten Musikpreise nominiert. Gegen den King of Rock'n'Roll treten Sir Paul McCartney und Chris Strachwitz an. Verliehen werden die Grammys am 12.02.2012. Quelle: Verschiedene |
München - Als sich Elvis Presley im Februar 1973 auf einen Deal mit seiner Plattenfirma RCA Records und seinem Manager Tom Parker einließ, ahnte er vermutlich noch nicht, um wieviel Geld es knapp 40 Jahre später gehen werde. Für die Rechte an mehr als 1000 Aufnahmen erhielt der "King of Rock'n'Roll" damals 5,4 Millionen Dollar, heute umgerechnet knapp 4 Millionen Euro. Fast die Hälfte davon musste er anschließend an seinen Manager abgeben. Inzwischen wird der Branchenwert der Lieder auf mehr als 130 Millionen Dollar geschätzt. Die Hoffnungen der rechtlichen Nachkommen Presleys, an den Gewinnen der letzten 40 Jahre teilzuhaben, haben sich am Mittwoch jedoch vorerst zerschlagen. Das Landgericht München I wies eine Klage der Firma Elvis Presley Enterprises ab. Das Unternehmen, an dem Tochter Lisa-Marie Presley 15 Prozent hält, verwaltet den Nachlass der Musik-Legende. Vor Gericht hatte die Firma von der Plattenfirma Sony Music Entertainment Germany mit Sitz in München Nachzahlungen in Millionenhöhe gefordert. Dabei geht es unter anderem um die Rechte an Hits wie "Heartbreak Hotel", "Jailhouse Rock" oder "Hound Dog". Finanziert wird die Klage von dem Unternehmen Calunius, das die Prozesskosten für Elvis Presley Enterprises übernimmt. "Die Klägerin behauptet, dass Presley zu Lebzeiten von seiner Plattenfirma ausgebeutet wurde, und dass seine Rechtsnachfolger bis heute von dieser ungerechten Behandlung betroffen sind", hatte Calunius im Vorfeld mitgeteilt. Das Landgericht teilte diese Meinung nicht. Anwalt Christian Czychowski, der Elvis Presley Enterprises vertritt, kündigte deshalb an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Zur Not werde man auch vor den Bundesgerichtshof ziehen. Die Kläger beriefen sich in dem Rechtsstreit zum einen auf verlängerte Schutzfristen für Tonaufnahmen. Im Jahr 1990 waren diese von 25 auf 50 Jahre erweitert worden. Zum anderen führten die Vertreter den sogenannten Bestseller-Paragrafen im deutschen Urheberrechtsgesetz an. Seit 2002 kann ein Künstler demnach auch dann noch an seinem Werk verdienen, wenn er die Rechte daran längst abgetreten hat - zum Beispiel, wenn der Rechteinhaber nach der Rechteübertragung unverhältnismäßig viel daran verdient. Was unverhältnismäßig ist, hatte nun das Landgericht zu entscheiden. In ihrer Urteilsbegründung teilten die Richter jedoch mit, "Presley habe sich 1973 durch einen wirksamen Vertrag für die Nutzung seiner Verwertungsrechte abfinden lassen." Daran änderten auch die neuen Schutzfristen nichts. Der Bestseller-Paragraf komme "gar nicht zur Anwendung". Zum Abschluss ihrer Mitteilung zitierte das Landgericht einen Elvis-Song von 1956: "I want Money, Honey". Nach der Entscheidung vom Mittwoch bleibt es jedoch zunächst nur bei der Forderung der rechtlichen Nachkommen. Quelle: Stuttgarter-Nachrichten.De |
So titeln verschiedene Online-News-Seiten. Hier eine Artikel von HL-Online als Beispiel: "Die Songs von Elvis Presley gehören zum Kulturgut. Jeder kennt sie, jeder kann sie mitsingen - aber wer darf daran verdienen? Diese Frage beschäftigt derzeit das Landgericht München I. Denn dort hat die Firma Elvis Presley Enterprises, die den Nachlass des «King of Rock' n' Roll» verwaltet und daran verdienen will, geklagt. Die Firma fordert Nachzahlungen in Millionenhöhe von der Plattenfirma Sony Music Entertainment. Es geht um die Vermarktungsrechte an Knallern wie "Heartbreak Hotel", "Jailhouse Rock" oder "Hound Dog" - allerdings ausschließlich in Deutschland. Die hatte der große Elvis nämlich - wohl etwas kurzsichtig - am 23. Februar 1973 an seine damalige Plattenfirma RCA Records verkauft, die heute Arista Music heißt und zu Sony gehört. Für mehr als 1000 Songs bekam er 5,4 Millionen Dollar (rund 7,38 Millionen Euro). Die Hälfte des Geldes habe Elvis dann auch noch seinem Manager Tom Parker abgeben müssen, der die Idee für diesen sogenannten "Buyout" gehabt habe, teilte das britische Unternehmen Calunius am Dienstag in London mit. Calunius ist ein Prozessfinanzierer, der die Prozesskosten für Elvis Presley Enterprises übernimmt. Im Falle eines Sieges vor Gericht wird die Londoner Firma an den Nachzahlungen beteiligt, bei Misserfolg bleibt sie auf den Kosten sitzen. Nach Abzug von Steuern blieben dem «King» von diesem Deal in den 1970er Jahren demnach nur 1,35 Millionen Dollar übrig, schreibt das «Handelsblatt», das am Dienstag zuerst über den Rechtsstreit in München berichtete - für Lieder, deren Branchenwert inzwischen nach Angaben der Zeitung auf mehr als 130 Millionen Dollar geschätzt wird. Das wollen Elvis' Nachlassverwalter so nicht auf sich sitzen lassen; deshalb klagten sie vor dem Münchner Landgericht. «Die Klägerin behauptet, dass Presley zu Lebzeiten von seiner Plattenfirma ausgebeutet wurde, und dass seine Rechtsnachfolger bis heute von dieser ungerechten Behandlung betroffen sind», heißt es in einer Mitteilung von Calunius. Und da kommt der Elvis Presley Enterprises, an der Tochter Lisa-Marie Presley 15 Prozent hält, das deutsche Urheberrechtsgesetz gelegen. Seit 2002 stärkt nämlich der Paragraf 32a UrhG das Recht des Urhebers an seiner Schöpfung. Verkürzt gesagt ermöglicht der Gesetzesabschnitt einem Künstler, auch dann noch an seinem Werk zu verdienen, wenn er die Rechte daran längst abgetreten hat. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Rechteinhaber nach der Rechteübertragung unverhältnismäßig viel daran verdient. Was unverhältnismäßig ist, muss ein Gericht entscheiden. Sollte die Elvis Presley Enterprises Recht bekommen, könnten Zahlungen von mehreren Millionen auf Sony zukommen und das obwohl es ausschließlich um die Verwertungsrechte in Deutschland geht. Auf den Paragrafen 32a stützte sich auch schon die Münchner Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa im Streit um den Vorspann der ARD-Krimiserie «Tatort». Das Oberlandesgericht München wies die Klage allerdings ab mit der Begründung, der Vorspann sei für den Erfolg der Serie von untergeordneter Rolle. Die gleiche Instanz hat übrigens auch im Fall Elvis bereits eine Duftmarke gesetzt. Im Jahr 2008 wurde dort eine ähnliche Klage abgewiesen. Im aktuellen Verfahren will das Landgericht München I seine Entscheidung am 18. November verkünden. Quelle: Verschiedene |
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Quelle: C&A Brazil |
Apollo Global Management übernimmt das von Robert F.X. Sillerman gegründete US-Unternehmen CKX. CKX steht hinter TV-Formaten wie "American Idol" beziehungsweise "Deutschland sucht den Superstar" oder "So You Think You Can Dance". Zum Unternehmen gehören seit 2005 die Elvis Presley Enterprises, die sich unter anderem der Vermarktung der Elvis-Markenrechte und des Graceland-Anwesens widmen, und 19 Entertainment, einst gegründet von Simon Fuller. Aber auch an der Vermarktung der Namens- und Bildrechte von Muhammad Ali verdient CKX. Die Beteiligungsgesellschaft Apollo zahlt 5,50 Dollar pro CKX-Aktie, was das Unternehmen auf einen Wert von rund 509 Millionen Dollar taxiert. Die Unternehmensspitze hat dem Deal zugestimmt und empfiehlt den CKX-Aktionären die Annahme des Angebots. Schon vor mehr als einem Jahr hatte der damals als Chairman & CEO und heute noch als Berater aktive Firmengründer Robert F.X. Sillerman sein CKX-Unternehmen zum Verkauf gestellt. Als potenzielle Käufer galt zunächst die Beteiligungsgesellschaft One Equity Partners. Im Oktober aber beendete Sillerman die ihm wohl zu schleppend laufenden Verhandlungen. Damals soll es um eine Übernahme für bis zu sechs Dollar pro CKX-Anteilsschein gegangen sein. Quelle: MediaBiz.De |
Quelle: Europeonline-Magazine.Eu |
Elvis wird in Ungarn eine späte Ehrung zuteil: In Gedenken an Presleys Solidaritätsbekundung (?) mit dem ungarischen Volksaufstand im Jahr 1956 soll er posthum zum Ehrenbürger von Budapest ernannt werden, wie Bürgermeister Istvan Tarlos am Mittwoch mitteilte. Außerdem sollen bestimmte Straßen oder Orte in Budapest nach dem Sänger und Entertainer benannt werden. Quelle: RP-Online.De |
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Wir weisen daraufhin, dass wir die vorgestellten Artikel nicht vertreiben und geben deshalb - wenn möglich - eine Quellenangabe. |
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